Netzwerkdurchsetzungsgesetz, … seit 01.01.2018 in Kraft! Ab jetzt bitte vorsichtig sein im Netz, denn der STASI Bruder BND hört und liest mit.
IT-Experten bezeichnen die Regelungen als „Zensurinfrastruktur“. Reporter ohne Grenzen nennen das Gesetz „Beschämend“. Der Tagesspiegel bezeichnet es als „Erdoganismus in Reinkultur“, „Minister Maas geht es ganz offensichtlich nicht um Hass und Hetze allgemein, sondern um das Mundtotmachen seiner politischen Gegner.“
Experten erwarten, dass die kurzen und starren Löschfristen sowie die hohe Bußgeldandrohung dazu führen würde, dass die Netzwerke Beiträge im Zweifelsfall lieber entfernen, auch wenn die grundrechtlich garantierte Meinungsfreiheit eine kontextbezogene Abwägung erfordern würde, etwa bei der Abgrenzung zwischen verbotener Beleidigung und erlaubter Satire. Im April 2017 schloss sich ein Bündnis aus Wirtschaftsverbänden, Netzpolitikern, Bürgerrechtlern, Wissenschaftlern und Juristen zusammen, um gegen das Gesetz zu protestieren. In einem Manifest warnten sie vor „katastrophalen Folgen für die Meinungsfreiheit“.
Nachdem der Bundestag das Gesetz beschlossen hatte, forderte unter anderem der Deutsche Journalisten-Verband Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier dazu auf, das Gesetz nicht zu unterzeichnen, da die Meinungsfreiheit nicht ausreichend geschützt sei.
Da man davon ausgeht, das der einzige Unterschied zwischen dem Ministerium für Staatssicherheit und dem Bundesnachrichtendienst nur der Name ist, hat die herrliche Berliner Obrigkeit beschlossen, das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz, im Volksmund auch OTTONORMALO-UND-LIESCHENMÜLLER-HABEN-DIE-KLAPPE-ZU-HALTEN-ZENSURGESETZ genannt, mittels der alten Volkskammer durchzuboxen.
Man möchte damit vermeiden das Unwissende, wie Reporter ohne Grenzen, Google, Facebook, Twitter, oder sogar die Vereinten Nationen den Eindruck erwecken könnten, das man, wäre ein solches Gesetz vom Bundestag beschlossen worden, von einem Zensurgesetz der Bundesrepublik Deutschland sprechen könnte, das die Meinungsfreiheit von Otto Normalverbraucher und Lieschen Müller gravierend beschneiden will.
Mit der Rückdatierung der Abstimmung auf Freitag, den13. Mai 1977, schlägt man nun zwei Fliegen mit einer Klappe.
Erstens, kann man damit alles der Stasi und den Ossis in die Schuhe schieben – und Zweitens, muss das Gesetz nicht durch den Bundestag, sondern lediglich in den Papierkram der Wiedervereinigung, also in den Kaufvertrag der DDR übernommen werden.
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